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Bedarfsdeckungsprinzip

dominante Maxime für wirtschaftliches Handeln in der vorkapitalistischen Zeit, wonach die Menschen nur die Beschaffung einer nach Umfang und Art festumschriebenen Gütermenge erstrebten. Ist Ggs. zum Erwerbs - oder ökonomischen Prinzip . Wird B. zur Begründung der Deckung eines öffentlichen Finanzbedarfs herangezogen, bedeutet es Vergeudung von Ressourcen, da deren Verwendung wg. der bloßen Orientierung am artikulierten öffentlichen Bedarf dann nicht effizient erfolgt.

 

 


 

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