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ist für ein Ereignis A1 die Wahrscheinlichkeit P (A1) ¹ 0, so wird i. Ggs. zur ,absoluten‘ Wahrscheinlichkeit P (A2) des Ereignisses A2 der Quotient b. von A2 unter der Bedingung A1 genannt.
Weitere Begriffe : Sollkostenrechnung | Minimumprinzip | Verkehrsgleichung
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