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Beleihungsgrenze

Prozentsatz vom Beleihungswert bis zu dem ein Objekt oder Recht beliehen werden kann. B. ist abhängig von der Verwertbarkeit und dem Risiko von Wertschwankungen des Beleihungsobjektes während der Beleihungszeit. B. liegt z.B. für erstklassige Handelswechsel (Wechsel) geringfügig unter ihrem Nominalwert, für Aktien  höchstens bei 60% ihres Marktwertes.

 

 


 

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