A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Bund-Future

   Finanzinnovation an der Deutschen Terminbörse (Börse) derart, daß zwischen Anlegern und dem Bund Geschäfte zu vereinbarten Laufzeiten auf langlaufende Bundesanleihen (Anleihen) auch im Inland geschlossen werden können. Vordem waren diese Terminkontrakte (Termingeschäft) nur an der Londoner Terminbörse (Liffe) möglich. Die Marktteilnehmer orientieren sich dabei an der Standard-Anleihe mit einer Restlaufzeit von 8,5 bis 10 Jahren und einer Nominalverzinsung von 6%. Durch Geschäfte mit B. kann sich der Anleger gegen Kursverluste absichern, die sonst bei steigenden Zinsen automatisch bei den Haltern anfallen. B. eignen sich auch für die Spekulation auf sinkende Zinsen. Werden solche vom Anleger erwartet, wird er Terminkontrakte kaufen, da die Kurse bei einem Zinsrückgang steigen. Am Ende der Laufzeit besitzt der Käufer den Anspruch auf Lieferung oder er muß die Papiere zur Verfügung stellen, falls er den B. verkauft hat. Ein weiterer Vorteil des B. ist, daß die Anleger anstatt des vollen Kaufpreises nur einen Mindest-Einschuß von EUR 5000 für einen Nominalwert von EUR 250000 Kassawert entrichten müssen. Vgl. auch Futures -Märkte, Deutscher Aktienindex.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Bullion-Kontroverse
 
Bundesanleihekonsortium