Bundesverfassungsgericht
selbständiger und gegenüber allen Verfassungsorganen unabhängiger Gerichtshof des Bundes zur Ausübung der Verfassungsgerichtsbarkeit der Bundesrepublik mit Sitz in Karlsruhe. Seine Zuständigkeit ist im GG geregelt. Von ihm getroffene Entscheidungen binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Durch Normenkontrolle über die Gültigkeit eines Gesetzes gefällte Entscheidungen haben Gesetzeskraft.
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