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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Spitzenorganisation der Arbeitgeberverbände, Sitz Köln, zur Wahrung der gemeinschaftlichen sozialpolitischen Anliegen der Arbeitgeber , vor allem wenn sie über einen Wirtschaftszweig oder die Bundesrepublik hinausgehen und von grundsätzlichem Belang sind. B. ist nicht tariffähig (Tarifrecht), so daß tarifpolitische Selbstständigkeit der Mitglieder gewahrt ist. Mitgliedschaft in B. ist freiwillig. Charakteristisch für den Arbeitsstil ist die auf demokratischer Basis erfolgende Ausschußarbeit. Siehe auch Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

 

 


 

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Bundesverband Deutscher Unternehmensberater E.V. (BDU)
 
Bundesverfassungsgericht