Commercial Banks
nach dem in den USA herrschenden Organisationssystem für die Banken, genannt Trennbankensystem, das durch den 1933 erlassenen Glass-Stegall-Act gesetzlich begründet ist, ein Geschäftstyp neben dem der Investment Banks. C. dürfen nur Einlagen entgegennehmen und Kredite gewähren. Ihre Geschäftstätigkeit ist im wesentlichen auf den heimatlichen Bundesstaat begrenzt (McFadden Act von 1927); keinen Beschränkungen unterliegen Niederlassungen im Ausland. Gleichwohl zählen manche C. zu den größten Banken der Welt, z.B. die Citybank oder Chase Manhattan in New York. I.d.R. prägen aber kleine und kleinste C. das Erscheinungsbild dieses Banktyps. Seit 1956 sind C. auch in ihrem Beteiligungsbesitz gesetzlich eingeschränkt (Bank Holding Company Act). Beratungen über eine Reform des Bankwesens sind in Gang gekommen.
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