Kredit
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Überlassung von Geld- oder Sachwerten gegen Entgelt in Form von Zinsen. Die Kreditvergabe gehört zu den traditionellen Bankgeschäften und ermöglicht fremdfinanzierte Investitionen. Siehe auch Leihkapital, Bank.
1. zeitlich begrenzte Überlassung von Kaufkraft i.d.R. in Geldform (Geld) gegen den Preis der Zahlung eines Zinses als Entschädigung für den Nutzungsverzicht. Die ökonomische Seite des K. besteht in dem zeitlichen Auseinanderfallen einer wirtschaftlichen Leistung und dazugehöriger Gegenleistung. K. kommt heute in vielfältigen Formen vor (Waren-K., Kontokorrent-Kredit , Diskont-Kredit , Raten-K., Real-K., Devisen-K. durchlaufender Kredit, Teilzahlungs-Kredit , Personen-K., Firmen-K. usw.).
2. unter rechtlichem Gesichtspunkt ist K. nach dem KWG (Bankenaufsicht) wesentlich weiter gefaßt, da nicht nur alle Darlehen, sondern auch Bürgschaften , Garantien eines Kreditinstituts, Aktien im Besitz eines Kreditinstituts u.a. darunter fallen.
3. Habenseite eines Kontos, auf der ein Guthaben steht.
|