dauerhafte Arbeitslosigkeit
1. ungenaue Bezeichnung für langfristig herrschenden Zustand von Arbeitslosigkeit in einer Volkswirtschaft (Wirtschaft), z.B. für die in der Bundesrepublik seit 1975 herrschende Arbeitlosigkeit von über 3,5%, gemessen durch die Arbeitslosenquote .
2. d. liegt vor, wenn der einzelne Arbeitslose nicht innerhalb einer bestimmten Frist vermittelt werden konnte, z.B. innerhalb von 1 Jahr. Hierfür sind für die Bundesrepublik folgende Anteilswerte am Bestand aller Arbeitslosen zu beobachten (alte Bundesländer): 1980 12,9% 1993 26,6% 1990 29,7% 1994 26,0%. Im Sprachgebrauch der Arbeitsämter wird ein Arbeitsloser als dauerarbeitslos in Abhängigkeit von persönlichen, gesundheitlichen und beruflichen Kriterien eingestuft. So wird ein gleichalter Madonnenschnitzer im Siegerland wahrscheinlich nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit als dauerhaft arbeitslos eingestuft, in einem oberbayerischen Bezirk erst nach einer wesentlich längeren Frist.
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