Deutsches Patentamt
1877 in Berlin gegründet und 1949 in München wiedereröffnet mit einer Dienststelle in Berlin. Ist eine obere Bundesbehörde, die dem Bundesminister der Justiz nachgeordnet ist. Beschäftigt rund 2250 Mitarbeiter. Ist für Aufgaben des gewerblichen Rechtsschutzes zuständig, so für die Erteilung von Patenten, Eintragung und Löschung von Gebrauchsmustern und Warenzeichen sowie für die vom Gesetz vorgeschriebene Führung von Registern. Beschwerden gegen Entscheidungen des P. sind beim Bundespatentgericht in München zu erheben. D. pflegt weitreichende internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.
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