EFTA
Abk. für European Free Trade Association.
Abk. für: European Free Trade Association (Europäische Freihandelszone) mit Sitz eines Sekretariates in Genf. 1960 als Gegenentwicklung zur EWG von Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Schweiz gegründet mit späterem Beitritt von Island (1970) und Finnland (1985). 1973 Austritt Großbritanniens und Dänemarks wg. Beitritts zur EG . Die Mitgliedsländer behielten i. Ggs. zur EG ihre handelspolitische Selbständigkeit. Bis 1977 wurden Zölle für Industriegüter und z.T. für Agrarprodukte zwischen E. und EG beseitigt. Für den Handel zwischen E.-Staaten besteht Verbot von Ausfuhrzöllen sowie für mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen. In der Wirtschafts- und Finanzpolitik existiert lose Zusammenarbeit. Seit 1.1.1994 besteht für die EG und E. der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) (EG) mit 380 Mio Verbrauchern. Übernahme der EG-Regeln mit z.T. Übergangsfristen und Ausnahmen (z.B. Agrarpolitik) wurde vereinbart. Österreich, Schweden, Finnland, Norwegen sind 1995 der EU (EG) beigetreten. Die Schweiz hat sich gegen eine Teilnahme am EWR entschieden.
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