Eigentumsrechte
1. jene Rechte in der Theorie der property rights, durch die der Verfügungsbereich jedes einzelnen hinsichtlich der Aneignung, Nutzung und Übertragung von knappen Gütern gegenüber anderen Personen begrenzt wird.
2. im privatrechtlichen Bereich die unbeschränkte Herrschaft über eine Sache, mit ihr nach Belieben zu verfahren.
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