Eigentumsvorbehalt
Vorbehalt des Eigentums an einer Ware durch den Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer.
aufschiebend bedingte Übereignung bei einem Verkauf, bei der sich der Verkäufer das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Der Erwerber kann die Sache in Besitz nehmen und nutzen. Abzahlungsgeschäfte werden häufig mit E. getätigt.
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