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Eigentumsordnung


1. in der Theorie der Wirtschaftspolitik neben der Planungsordnung ein konstitutives Element der Wirtschaftsordnung mit den Alternativen: Privateigentum oder Kollektiveigentum an Produktionsmitteln . In der E. mit Privateigentum hat der Gesetzgeber zwischen der privatwirtschaftlichen Nutzung und der Sozialpflichtigkeit des Eigentums zu gewichten.
2. in der Theorie der property rights die Handlungs- oder Verfügungsrechte über knappe Güter.

 

 


 

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