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Ertragsgesetz

In der Wirtschaftssoziologie: auch: Gesetz vom abnehmenden Grenzertrag, Verallgemeinerung empirischer Beobachtungen, insbesondere in der Landwirtschaft, über den Zusammenhang zwischen den Mengen der eingesetzten Produktionsmittel und dem Produktionsergebnis. Das Ertragsgesetz besagt, dass der Ertragszuwachs pro Einheit der eingesetzten Produktionsmittel (Grenzertrag) mit wachsendem Umfang der Produktionsmittel ständig kleiner wird. Das Ertragsgesetz wird auch auf Funktionen mit zunächst steigenden und dann fallenden Grenzerträgen bezogen. Die empirische Basis des E.es ist uneinheitlich. Für die industrielle Produktion besitzt das Ertragsgesetz nur sehr eingeschränkte Geltung.




siehe unter Gesetz abnehmenden Ertragszuwachses siehe unter klassische Produktionsfunktion eine von A. R. J. Turgot, französischer Ökonom und Finanzminister unter dem französischen König Ludwig XVI., aus in der Landwirtschaft gewonnenen Erfahrungen zuerst formulierte Produktionsfunktion mit einem fixen Produktionsfaktor landwirtschaftlich genutzte Fläche)
Ertragsgesetz

 und einem variablen Faktor (Landarbeiter) (v2), wobei der Ertrag (O) zum Faktoreinsatz zunächst überproportional (Phase 1), danach unterproportional (Phase 2 und 3) zunimmt und schließlich absolut sinkt (Phase 4; Figur I). Diesem Kurvenverlauf des Ertrages entspricht die in Figur II dargestellte Kurve der Grenzproduktivität .  
Ertragsgesetz

 und des  Durchschnittsertrages O / v2 Wg. der ökonomisch bedeutsamen Phase 2 und 3, positive, aber abnehmende Grenzproduktivität, wird das E. auch als Gesetz abnehmenden Ertragszuwachses bezeichnet und als klassische Produktionsfunktion wg. zuerst zunehmender (Phase 1), dann sinkender Grenzproduktivität, was den Überlegungen vieler Verteter der klassischen Theorie entspricht.       
Ertragsgesetz

  
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