Erwerbstätige
allg. jene Erwerbspersonen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. In der amtlichen Statistik jedoch sehr unterschiedlich definiert. In der Beschäftigtenstatistik sowie der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes sind als Erwerbstätige alle im Inland unselbständig (= abhängig) Beschäftigten und Selbständigen einschließlich der unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen erfaßt, unabhängig von der vertragsmäßig zu leistenden und tatsächlich geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit. Diese Definition enthält somit Kurzarbeiter, Teilzeitbeschäftigte und die im Inland wohnenden und beschäftigten Ausländer, z.B. bei diplomatischen Vertretungen oder Streitkräften. Für die Bundesrepublik werden für 1995 35,0 Mio E. angegeben.
|