fester Wechselkurs
siehe unter fixer Wechselkurs i. Ggs. zum flexiblen Wechselkurs durch die Währungsbehörde festgesetzter Wechselkurs oder auch festgelegter Leitkurs, um den der Wechselkurs mit einer bestimmten Bandbreite schwanken darf. f. schränken nationale Autonomie in der Wirtschaftspolitik ein und erfordern eine auf Ausgleich der Zahlungsbilanz orientierte Politik.
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