Festgeld
i. Ggs. zum Kündigungsgeld Art der Termineinlage (Einlagen) mit einer bestimmten vereinbarten Laufzeit, die nach Ablauf der Festlegungszeit sofort fällig wird und sich in eine Sichteinlage (Einlage) umwandelt. Als F. werden nur große Beträge, i.d.R. ab EUR 10000,, angenommen.
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