Kündigungsgeld
Einlage, die i. Ggs. zum Festgeld nicht von vornherein für eine vereinbarte Frist festgelegt wird, sondern unter Einhaltung einer bestimmten Frist vom Einleger gekündigt werden kann. K. steht Banken i.d.R. längerfristig zur Verfügung, erlaubt ihnen aber bei sehr kurzen Kündigungsfristen keine sichere Kalkulation i. Ggs. zum Festgeld. K. gehört zu den Termineinlagen (Einlagen).
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