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Finanzplanungsrat

bei der Bundesregierung gebildetes Koordinierungsgremium für die Finanzplanung der Gebietskörperschaften . Hat den gesetzlichen Auftrag, eine einheitliche Planungssystematik aufzustellen, einheitliche volks- und finanzwirtschaftliche Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie Aufgabenschwerpunkte unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Erfordernisse zu ermitteln. Seine Koordinationsaufgaben sind rechtlich nicht verbindlich, aber faktisch bindend und von großer praktischer Bedeutung, da ohne sie eine Gesamtplanung nicht möglich ist. Siehe auch Globalsteuerung.

 

 


 

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