Freiverkehr
siehe unter Freihandel siehe unter nicht amtlicher Verkehr Handel an der Börse mit nicht zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapieren . Wird von freien Maklern getätigt. Umfaßt seit 1988 den Geregelten Freiverkehr und Ungeregelten Freiverkehr . Ist im Börsengesetz nicht genauer geregelt, unterliegt aber einer Mißbrauchsvorschrift der Vorstände der Wertpapierbörsen. Damit soll ordnungsgemäßer Handel mit solchen Werten sichergestellt werden, die die Anforderungen des amtlichen Handels und des Geregelten Marktes nicht erfüllen, bei denen aber angesichts einer größeren Zahl von Aktionären (Aktiengesellschaft) ein Interesse an einem Handel auf einem transparenten Markt vorliegt. Wird an angelsächsischen Börsen over the counter market bezeichnet.
|