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Freistellungsmißbrauch

nach deutschem Recht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) neben Kartell und aufeinander abgestimmten Verhalten eine Form der horizontalen Wettbewerbsbeschränkung, bei der ein Kartell oder die beteiligten Unternehmen (Betrieb, I.), die durch Erlaubnis erlangte Freistellung (GWB §§ 4-8) oder gewährte Freistellung im Rahmen der Bereichsausnahmen (GWB §§ 102, 104) mißbrauchen. Bei F. kann die Erlaubnis widerrufen oder qualitativ abgeändert werden bzw. kann das Bundeskartellamt dagegen vorgehen.

 

 


 

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