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GATT

Abk. für: General Agreement on Tariffs and Trade 1948 in Kraft getretenes multilaterales Handelsabkommen, dem gegenwärtig 100 Staaten als Vollmitglieder angehören, die Bundesrepublik seit 1951. Ist de facto einer internationalen Organisation gleichzuachten; das Sekretariat ist in Genf. Die Mitgliedsländer treten periodisch zusammen, die Vollversammlung tagt jährlich. G. stellt das einzige System dar, welches für den internationalen Handel und die Handelsbeziehungen in rechtlicher Form einen Rahmen von Regeln und Verfahren festlegt und Rechte und Pflichten zwischen Mitgliedsländern einschließt. G. legt für die Handelspolitik bestimmte Verhaltensweisen fest: Gewährung der allgemeinen Meistbegünstigung, d.h. jedes Mitglied kommt in den Genuß des günstigsten Zollsatzes, den das Mitglied irgendeinem Lande gewährt; schrittweiser Abbau von Zöllen (Zoll) sowie Beseitigung von mengenmäßigen Beschränkungen, z.B. in Form von Kontingenten. Mit diesen handelspolitischen Verhaltensweisen wollen die Mitglieder Erhöhung des Lebensstandards, Vollbeschäftigung, steigendes Realeinkommen und Erschließung der Hilfsquellen der Welt erreichen. G. dient auch als Forum für Handelsverhandlungen und für die Anpassung des rechtlichen Rahmens sowie als Organ der Streitbeilegung. Infolge der Erweiterung von 23 (1948) auf 122 (einschließlich der assoziierten) Mitglieder wird das auf dem Modell der Marktwirtschaft beruhende GATT nicht mehr einmütig unterstützt. Die siebte Verhandlungsrunde (Tokio Runde) dauerte von 1973-1979. Die 1986 begonnene achte Urugay-Runde wurde 1994 abgeschlossen. Sie sieht die Einrichtung einer Welthandelsorganisation (WTO) vor, fer-ner Zollabbau von durchschnittlich 30 %, eine Vereinbarung zur weiteren Marktöffnung für Dienstleistungen (Gut) und zum Schutz geistigen Eigentums sowie ein verbindliches Verfahren zur Streitschlichtung. Man erwartet durch sie eine Zunahme der Wirtschaftsleistung in der Welt um jährlich bis 425 Mrd EUR.

 

 


 

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