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Grenzausgleich

siehe unter Agrargrenzausgleich siehe unter Währungsausgleich im Agrarmarkt der EG seit 1971 eingeführtes System von Ausgleichsbeträgen bei Aufwertungen , die bei Einfuhr erhoben und bei Ausfuhr gewährt (positiver Grenzausgleich), von Mitgliedsstaaten mit abgewerteter Währung bei Ausfuhr erhoben und bei Einfuhr gewährt werden (negativer G.), um Verlagerungen der Handelsströme sowohl innerhalb der EG als auch mit Drittländern zu vermeiden. Siehe auch Agrarpolitik.

 

 


 

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