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Aufwertung

Auch Revalvation genannt; Heraufsetzung des Außenwertes einer Währung durch Änderung des Wechselkurses. In einem System fester Wechselkurse erfolgt die Aufwertung durch Beschluss der zuständigen Behörde (in der Bundesrepublik: die Bundesregierung). Bei freien Wechselkursen ergibt sich ein Aufwertungseffekt, wenn die Währung eines Landes stärker nachgefragt als angeboten wird. Als Folge der Aufwertung werden Einfuhren billiger und Ausfuhren teurer. Aufwertung kann deshalb ein Mittel sein, um Zahlungsbilanzüberschüsse zu beseitigen. Gegensatz: Abwertung.




ist die hoheitliche oder marktmässige Heraufsetzung des Wechselkurses (des   Aussenwertes) der inländischen Währung in Relation zu einer oder mehreren ausländischen Währungen. Zu unterscheiden sind nominelle und reale Aufwertung. Letztere ist um die jeweilige Rate der Geldwertentwicklung (i.A. eine Inflationsrate) der beteiligten Währungen/Länder bereinigt.

siehe unter Revalvation einer Währung liegt vor, wenn sich ihr Wechselkurs erhöht oder ihr  Devisenkurs erniedrigt. A. erhöht den Preis für eine Währungseinheit des Inlandes (z.B. EUR), ausgedrückt in Währungseinheiten eines anderen Landes. So z.B. wurde die EUR am 27.10.1969 gegenüber dem US-Dollar von 0,2500 $/EUR auf 0,2732 $/EUR aufgewertet. Mit einer A. wird die Verringerung eines Exportüberschusses (aktive Handelsbilanz) oder die Minderung des Zuflusses ausländischen Kapitals angestrebt, da die mit der A. einhergehende Verbilligung der Auslandswährung(en) bei unveränderten Auslandspreisen eine Preissenkung ausländischer Güter bedeutet. Bei erfüllter Marshall-Lerner-Bedingung tritt diese Reaktion der Handelsbilanz ein. Des weiteren wird mit einer A. auch die Dämpfung eines Konjunkturbooms (Konjunkturtheorie, Theorie der Wirtschaftspolitik, Außenwirtschaftspolitik) wie auch der Inflation (Geldpolitik) beabsichtigt. Im System freier Wechselkurse ergibt sich eine Aufwertung durch das Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage auf dem Devisenmarkt .

 

 


 

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