Handelsgesellschaft
Gesellschaft, die notwendig oder wenigstens i.d.R. ein Handelsgewerbe betreibt. H. ist deshalb Kaufmann . H. sind OHG und Kommanditgesellschaft , des weiteren ohne Rücksicht auf den Gegenstand des Unternehmens (Betrieb, I.) die Aktiengesellschaft , Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH sowie Genossenschaft (Formkaufleute, s. Kaufmann). S. demgegenüber Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
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