Handelsgeschäft
1. kaufmännisches Unternehmen (Betrieb, I.,
2.) zur Beschaffung und zum Vertrieb von Waren (:Handelsbetrieb).
2. alle Geschäfte eines Kaufmanns , die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Diese sind Grund-H., wenn sie unmittelbar dem betriebenen Handelsgewerbe dienen (Kauf und Verkauf von Waren), und Neben-H., wenn sie nur gelegentlich und außerhalb der gewöhnlichen Geschäfte getätigt werden. Für die von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte besteht die widerlegbare gesetzliche Vermutung dafür, daß es H. sind.
|