Genossenschaft
In der Wirtschaftssoziologie: im 19. Jahrhundert nach den Ideen von C.H. de Saint-Simon und C. Fourier entstandene Zusammenschlüsse einzelner Produzenten oder Konsumenten nach den Prinzipien der Selbsthilfe und der kooperativen Verwaltung bzw. Kontrolle. Genossenschaft wurde als Gegenmassnahme gegen die Marktmacht von Grossunternehmen verstanden, z.T. auch mit explizit antikapitalistischem Grundverständnis als Antizipation zukünftiger umfassender Gemeinwirtschaft gegründet. In Deutschland waren von besonderer praktischer Bedeutung die Ansätze von H. Schulze-Delitzsch (gewerbliche G.n) und R.W. Raiffeisen (landwirtschaftliche G.n).
einer Handelsgesellschaft gleichgestellte juristische Person mit freier und wechselnder Mitgliederzahl mit dem Ziel, Erwerb und Wirtschaft der Mitglieder (Genossen) zu fördern. Je nach dem Zweck der G. werden unterschieden: Absatz-, Verbraucher- und Bau-G. sowie Kreditvereine. Erforderliche Organe sind Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. G. muß im G.-sregister eingetragen sein.
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