Handelsrecht
für den Kaufmann geltendes Sonderrecht, das sich im HGB , seinen Nebengesetzen und Verordnungen (H.i.e.S.) und in weiteren verwandten Rechtsnormen (H.i.w.S.) wie das Wertpapier-, Bank-, Börsen-, Gesellschaftsrecht sowie internationalen Vereinbarungen äußert. In gewissem Umfang sind auch Gewohnheiten und Bräuche in Handelsgeschäften H. Bedeutung haben auch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Subsidiär gilt das Bürgerliche Recht.
|