Haushaltsordnung
Regelung des Verfahrens zur Aufstellung des Entwurfs des öffentlichen Haushalts (Haushalt,
3. , Budget ,
2.), seiner parlamentarischen Beratung und Verabschiedung, Vollzugs, Rechnungslegung sowie Kontrolle. Konkretisierung ist im Haushaltsgrundsätzegesetz erfolgt.
|