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Budget

In der Gesundheitswirtschaft: budgetDurch ein Budget wird eine Obergrenze für die von Leistungserbringern (z.B. Vertragsärzte, Krankenhäuser) insgesamt veranlassten Ausgaben festgelegt. Zum Teil wurden Budgets mit Regressregelungen verknüpft. So waren z.B. bis zur Abschaffung des Arznei- und Heilmittelbudgets durch das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz die Kassenärztlichen Vereinigungen mittels eines Kollektivregresses verpflichtet, den das Budget überschreitenden Betrag den Krankenkassen zu erstatten. In den 90er-Jahren waren Budgets ein gängiges Instrument der Politik zur Kostendämpfung, allerdings wurde das von den gesetzlichen Krankenkassen lange geforderte Globalbudget als Obergrenze für alle Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) politisch nie umgesetzt. Mit dem Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz wurde für einen wichtigen Ausgabenbereich der GKV das Instrument der Budgetierung aufgegeben und durch Zielvereinbarungen ersetzt. Zum 1. Juli 2003 sind durch Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses auch die Praxisbudgets im Rahmen der vertragsärztlichen Vergütung abgeschafft worden. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vorbereitet und zum 1. April 2007 durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz weiterentwickelt, wird durch eine grundlegende Reform der vertragsärztlichen Vergütung das bisher budgetierte Finanzvolumen für ärztliche Leistungen von der Steigerung der Grundlohnsumme abgekoppelt und das bisher von floatenden Punktwerten geprägte Honorarsystem abgelöst durch eine Euro-Gebührenordnung. Die noch andauernde Budgetierung im Rahmen der Krankenhausvergütung soll nach der Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) zum Ende der Konvergenzphase in 2009 enden.




(im   Erfolgscontrolling). Ein Budget ist ein häufig auf dem Erfolgsziel beruhender Vorgaberahmen, der einer Organisationseinheit für einen festgelegten Zeitraum mit einer gewissen Verbindlichkeit vor­gegeben wird. Vorgaben dienen der Steuerung des Unternehmens insbesondere von organisatorischen Einheiten (Verantwortungsbereiche). Budgets werden traditionell für einen Zeitraum von einem Jahr festgelegt (operative Planung und Kontrolle). Neben der Funktion der Vorgabe sind weitere Funktionen der Budgetierung die Koordination der gesamten Aktivitäten des Unternehmens, die Zuweisung der hierfür benötigen Ressourcen wie Personal und Finanzen sowie die Motivation, der an der  Budgetie­rung beteiligten Mitarbeiter. Siehe auch   Budgetsystem und   Erfolgscontrolling (mit Literaturangaben). (in der Kostenrechnung). Ein Budget stellt einen auf eine künftige Periode bezogenen, globalen oder auch nach Kostenarten differenzierten (Plan-)Kostenwert dar, der einer betrieblichen Entscheidungs­einheit mit einem bestimmten Verbindlichkeitsgrad vorgegeben wird. Der Budgetbegriff lässt sich un­tergliedern nach
(1) der Entscheidungseinheit (Funktionen, Produkte, Regionen, Unternehmenshierar­chie),
(2) der Geltungsdauer (Monats-, Quartals-, Jahresbudget) und
(3) der Wertdimension (Ausgaben­, Kosten-, Umsatzbudget). Die Budgetierung umfasst folglich den organisatorischen Prozess der Aufstellung, Verabschiedung, Kontrolle und Abweichungsanalyse von Budgets. Die Ermittlung und Ursachenanalyse von Abwei­chungen zwischen Budget-Werten und Ist-Werten erfolgt in den sog. Budgetberichten. Siehe auch   Kostenartenrechnung und   Kostenstellenrechnung, jeweils mit Literaturangaben.

siehe unter Etat
1. in der Unternehmensführung vorgegebene oder vereinbarte Mengen- oder Wertgröße für Unternehmensteilbereiche als Richtschnur für ihr Handeln (Budgetierung).
2. Haushaltsplan siehe Haushalt einer Gebietskörperschaft für einen Zeitabschnitt, i.d.R. ein Jahr. Das B. enthält die geschätzten Einnahmen und die geplanten Ausgaben und hat Gesetzescharakter. Es durchläuft vier Phasen: Erarbeitung des Entwurfs, parlamentarische Behandlung, Vollzug und Kontrolle (B.-Kreislauf).

 

 


 

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