A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Intervention


1. die Tätigkeit einer Zentralbank auf dem Devisenmarkt , um die Kurse innerhalb der Bandbreite zu halten. Werden z.B. auf dem deutschen Devisenmarkt ständig mehr holländische Gulden angeboten als nachgefragt, so wird der Devisenkurs des Gulden fallen. Würde dabei die untere Grenze der Bandbreite (Interventionspunkt) erreicht, so müßte die Bundesbank ein Unterschreiten dieses Tiefpunktes durch einen Guldenaufkauf verhindern. Im EWS wird die Verpflichtung der Zentralbanken, an den äußersten An- und Verkaufskursen für die Teilnehmerwährungen (Währung) in unbegrenzter Höhe zu intervenieren, als obligatorische Intervention bezeichnet. Bei den seit 1987 zugelassenen und praktizierten intramarginalen I. handelt es sich um Markteingriffe über den EFWZ innerhalb der Bandbreiten zur Feinabstimmung zwischen den bilateralen Devisenkursen.
2. staatliche direkte oder indirekte Maßnahmen, um außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu erreichen.
3. im agrarpolitischen System der EG die Stützungskäufe staatlicher Stellen, um die Absatzgarantien für wichtige Produkte zu bestimmten Preisen zu sichern. Siehe auch Agrarpolitik .
4. administrative Eingriffe des Staates in den Preismechanismus (Preisfunktion) einer Marktwirtschaft.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
intertemporales Gleichgewicht
 
Interventionismus