kurzfristiger Währungsbeistand
1970 von den Zentralbanken der EG geschlossenes und 1985 neu gefaßtes Abkommen zur Gewährung kurzfristiger Devisenkredite von i.d.R. drei Monaten, um vorübergehende Zahlungsbilanzschwierigkeiten zu überbrücken. So wurde z.B. im März 1974 der Bank von Italien ein Kredit über 1,56 Mrd EWRE eingeräumt. k. kann nur eingesetzt werden, wenn das Zahlungsbilanzdefizit auf zufälligen Schwierigkeiten od unterschiedlichen Konjunkturentwicklungen (Konjunkturtheorie) beruht. Kredite im Rahmen des k. werden ohne währungs- und wirtschaftspolitische Auflagen gewährt. Nach einer Inanspruchnahme erfolgen jedoch Konsultationen über die Wirtschaftslage des Schuldnerlandes. Kredite werden durch den EFWZ verwaltet.
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