Landabgaberente
ist im Kern eine zeitlich begrenzte strukturpolitische (Strukturpolitik) Förderungsmaßnahme. Ein Landwirt erhält dann eine L., wenn er bis zum 31.12.1983 sein landwirtschaftliches Unternehmen zum Zwecke der Strukturverbesserung abgegeben hat und in den letzten fünf Jahren landwirtschaftlicher Unternehmer war. Außerdem mußte der Landwirt das 60. Lebensjahr vollendet haben oder berufsunfähig im Sinne der Rentenversicherung sein; ersatzweise mußte er das 55. Lebensjahr vollendet haben und nicht vermittlungsfähig sein. Schließlich mußte der landwirtschaftliche Unternehmer mindestens 60 Monatsbeiträge an die landwirtschaftliche Alterskasse gezahlt haben. Eine Witwe oder ein Witwer erhalten dann L., wenn auch der Verstorbene Anspruch auf diese hatte und der überlebende Ehegatte selbst nicht Landwirt war. Zuständig für die L. sind die landwirtschaftlichen Alterskassen.
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