Liquiditätspapiere
Schatzwechsel und U -Schätze, die bis zu einem Höchstbetrag von 8 Mrd EUR von der Bundesregierung der Bundesbank zur Verfügung zu stellen sind, wenn solche Papiere bereits bis zum Nennbetrag der Ausgleichsforderungen der Bundesbank als sog. Mobilisierungspapiere im Umlauf sind und weitere Papiere zur Durchführung der Offenmarktpolitik der Bundesbank erforderlich werden (§ 29 StabG, §§ 42, 42a BBkG).
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