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Ausgleichsforderungen


1. Forderungen von Banken , Versicherungen und Bausparkassen gegenüber Bund und Ländern aus der Währungsumstellung 1948. Sie können unterschieden werden:
1. die verzinslichen A. von Geschäftsbanken , Versicherungen und Bausparkassen. Sie entsprechen dem Unterschiedsbeitrag der durch die Währungsreform wertlos gewordenen Forderungen gegen das Deutsche Reich aus der Kriegsfinanzierung und den in bestimmten Prozentsätzen umgestellten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Kunden. Seit 1956 werden diese A. aus dem Gewinn der Deutschen Bundesbank getilgt;
2. die unverzinslichen und tilgungsfreien A. der Deutschen Bundesbank in Höhe von 8,7 Mrd EUR. Sie sind der Ausgleichsposten für die bei der Währungsreform von der Bank deutscher Länder und Landeszentralbanken ausgezahlten Kopf- und Geschäftsbeträge in neuer Währung . Die Deutsche Bundesbank kann die A. als Mobilisierungspapiere in der Offenmarktpolitik (Geldpolitik) einsetzen.
2. Forderungen der Banken in der DDR an den Ausgleichsfonds , die gem. Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik am
1. Juli 1990 aus der Währungsumstellung von Mark der DDR auf D-Mark resultieren. Die Banken haben ihre Aktiva 2 : 1, ihre Passiva bei bestimmten Pro-Kopf-Beträgen 1 : 1, ansonsten 2 : 1 umgestellt. Diese A. sind marktmäßig verzinsliche, bundesbankfähige Aktiva, die für Geschäfte auf dem Geldmarkt und für die Refinanzierung bei der Bundesbank (Geldpolitik,
7.) verwendet werden können. Die Bundesbank gibt hierfür einen Betrag von 26,5 Mrd EUR an. Hiervon sind die A. des Ausgleichsfonds an den DDR-Staatshaushalt zu unterscheiden.

 

 


 

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