Lohnstarrheit
siehe unter Lohnrigidität Der Nominallohn ist aufgrund institutioneller Gegebenheiten (z.B. vertragliche Fixierung, gesetzliche Mindestlöhne etc.) nach unten nicht flexibel, also starr. L. kann zu einer konjunkturellen Unterbeschäftigung führen. Die durch L. bedingte Unterbeschäftigung wird auch als Mindestlohn- Arbeitslosigkeit bezeichnet. Unterbeschäftigungsgleichgewicht.
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