Lohnsummensteuer
eine zum 1.1.1980 abgeschaffte Sonderform der Gewerbesteuer. Sie sollte einen Ausgleich von Lasten ermöglichen, die die Betriebe verursachen, war also eine standortbedingte Belastung für den Betrieb, belastete lohnintensive Betriebe stärker als kapitalintensive und war durch ihre Unabhängigkeit vom Betriebsergebnis konjunkturell nicht neutral, sondern besonders belastend bei sich verschlechternden Ergebnissen.
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