Lohnveredelung
Form der aktiven Veredelung, die im Sinne des Zollrechts die zollbegünstigte Be- oder Verarbeitung bzw. Ausbesserung von Waren meint. Bei der L. werden die Veredelungsarbeiten für eine außerhalb des Zollgebiets ansässige Person auf deren Rechnung oder unentgeltlich ausgeführt.
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