Lohnzusatzkosten
Die auch als "zweiter Lohn" bezeichneten L. (Lohnnebenkosten) gliedern sich in gesetzliche, tarifliche und betriebliche Kosten (Sozialleistungen). Zusammen mit dem Direktlohnbilden sie die Personal- oder Arbeitskosten des Betriebes. Sie sind in einigen Branchen (Banken, Versicherungen) schon fast so hoch wie der Direktlohn. ____________________________________________________________________ Gesetzliche Personalzusatzkosten - Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber - bezahlte Feiertage und sonstige Ausfallzeiten - sonstige gesetzliche Personalzusatzkosten (Versicherung gegen Betriebsunfälle und - Berufskrankheiten, Mutterschutzgesetz) ____________________________________________________________________ Tarifliche und betriebliche Personalzusatzkosten - Urlaub, einschließlich Urlaubsgeld - Sonderzahlungen (Gratifikationen, 13. Monatsgehalt usw.) - betriebliche Altersversorgung - Vermögensbildung - sonstige Personalzusatzkosten (Familienbeihilfen) ____________________________________________________________________
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