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Länderrisiko

Besondere Form des Kreditrisikos bei Auslandskrediten. Es besteht darin, dass ein Land aus Devisenmangel oder aus politischen Gründen Zahlungen an ausländische Gläubiger nicht mehr zuläßt, auch wenn das kreditnehmende Unternehmen selbst finanziell gesund ist.

siehe   politisches Risiko.

Gefahr, daß Kapital- oder Kapitaldienstzahlungen von Schuldnern eines Landes wegen Transferschwierigkeiten durch hoheitliche Maßnahmen des ausländischen Staates verhindert werden. Das Länderrisiko, das dem Ausfallrisiko zugeordnet wird, spielt insbesondere im Kreditgeschäft der Banken eine wichtige Rolle und besteht aus drei Komponenten. Das wirtschaftliche L. besteht in der Gefahr, daß ein Staat aufgrund seiner binnen- und außenwirtschaftlichen Situation nicht über die zum Schuldendienst notwendigen Devisenbestände verfügt und somit unfähig ist, Zahlungen an ausländische Gläubiger zu leisten. Das politische L. wird in der Gefahr einer Unwilligkeit eines Staates gesehen, aus politisch-ideologischen Gründen auch trotz vorhandener Zahlungsfähigkeit die Bedienung und Tilgung von Auslandsschulden zu leisten. Das Ländergruppenrisiko besteht in der Gefahr, daß mehrere Länder gleichzeitig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit oder aus abgestimmten politischen Entscheidungen heraus ihre Schuldendienstzahlungen vorübergehend oder endgültig reduzieren oder einstellen. Das Ländergruppenrisiko ist also ein kumuliertes wirtschaftliches und/oder politisches L. Zur Ermittlung des L. wurden Verfahren der Risikoschätzung (z.B. Index-Modelle, siehe auch Scoring-Verfahren) entwickelt.

 

 


 

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