Mikrozensus
I. Ggs. zur Volkszählung als der Bestandsaufnahme der Bevölkerung im Sinne einer Totalerhebung erfolgt zur Überbrückung des etwa 10-Jahres-Abstandes zwischen den Volkszählungen die Teilerhebung (Erhebung) Mikrozensus Es handelt sich um die 1957 eingeführte "Repräsentativerhebung der Bevölkerung und des Erwerbslebens". Beim M. werden in einer Stichproben erhebung einmal im Jahr 1% der Bevölkerung statistisch erfaßt. Das Fragenprogramm des M. ist wesentlich umfangreicher als das der Volkszählung. Darüberhinaus werden Tatbestände aus jeweils aktuellen Bereichen erfaßt.
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