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x

Stichprobe

die Entnahme endlich vieler Elemente aus einer Grundgesamtheit nach einer bestimmten Ziehungsvorschrift (Erhebung). Jedes Element wird durch seine Ausprägung bezüglich des zu untersuchenden Merkmals X registriert. Die Anzahl n der gezogenen Elemente ist der S.-numfang. Werden die Elemente zufällig ausgewählt, dann ist der Beobachtungswert Xi die Realisierung einer Zufallsvariablen , der sog. i-ten S.-nvariablen Xi (i=1, ...,n). Werden die Objekte nach einer  uneingeschränkten Zufallsauswahl und unabhängig voneinander der Grundgesamtheit entnommen, handelt es sich um eine einfache Stichprobe vom Umfang n. Werden zu jedem der Grundgesamtheit unter gleichen Bedingungen entnommenen Objekt Ausprägungen zu zwei Untersuchungsmerkmalen X und Y registriert, liegt eine verbundene einfache S. vor. Verallgemeinerungen dieser Entnahmevorschrift, sog. Höhere Stichprobenverfahren, spielen in der Erhebungspraxis eine bedeutende Rolle. Der Grundgedanke dieser Verfahren besteht in der Einführung von Hierarchien von Zerlegungen der Grundgesamtheit.

 

 


 

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