monopolistische Preisdifferenzierung
siehe unter Preisdiskriminierung Verkauf des gleichen Gutes auf einem unvollkommenen Markt zu unterschiedlichen Preisen durch einen Monopolisten an verschiedene Käufer(gruppen). Die Preisdifferenzierung läßt sich hinsichtlich der Person, des Raumes, der Zeit, der Verwendungsart und des Angebotsquantums vornehmen. Ein wichtiges Unterscheidungskriterium ist die Marktsituation:
1. deglomerative Preisdifferenzierung: der Anbieter spaltet den Gesamtmarkt in Teilmärkte, um die Voraussetzungen für die Preisdifferenzierung erst zu schaffen. Der Monopolist macht aus dem vollkommenen einen unvollkommenen Markt.
2. agglomerative Preisdifferenzierung: der Markt ist bereits in Teilmärkte aufgespalten, etwa durch eine räumliche Aufteilung. Bei z.B. zwei Teilmärkten ist die gesamte Angebotsmenge, die sich bei Gleichheit von aggregierten Grenzerlösen und Grenzkosten gewinnmaximal bestimmen läßt, so auf die Teilmärkte aufzuteilen, daß auf jedem Teilmarkt der jeweils gewinnmaximale Preis bei "Grenzerlös = Grenzkosten" gesetzt werden kann. Vgl. auch (Produkt)Preisbildung.
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