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Preisdifferenzierung

Liegt grunds. vor, wenn ein Anbieter - z. B. eine Bank - gleiche Bankleistungen zu unterschiedlichen Preisen absetzt, er also unterschiedliche Preise für ein und dieselbe Leistungsart nach bestimmten Gesichtspunkten festsetzt, um seinen Gesamterlös bei gleichen Kosten zu steigern (räumliche, zeitliche, persönliche Preisdifferenzierung). Die Preisdifferenzierung geht dabei von der Vorstellung aus, dass der Gesamtmarkt in Teilmärkte mit voneinander abweichenden Nachfrageelastizitäten aufgespalten werden kann. Die mit der Anwendung der Preisdifferenzierung von der Bank verbundene Intention besteht darin, das vorhandene Marktpotential mittels einer flexiblen Preisgestaltung effektiver auszuschöpfen. Als Differenzierungskriterium für die Höhe des Preiszählers bieten sich folgende Ansatzpunkte an: 1. räumliche und zeitliche Unterschiede bei der Bereitstellung gleicher Leistungen, 2. Umfang der Leistungsabnahme bzw. Mehrleistungsinanspruchnahme, 3. Bonität des Kunden, 4. Grad der Verhandlungsmacht des Kunden. Preisdifferenzierung nach der Bonität des Kunden bedeutet, dass z.B. der Kreditpreis eine von der Bonität des Kreditnehmers abhängige kalkulatorische Risikoprämie beinhaltet, die um so kleiner ist, je besser die Bonität des Kunden seitens der Bank eingeschätzt wird. Entspr. könnten Banken bei zunehmendem Geschäftsvolumen einer Kundenverbindung grössere Preisabschläge gewähren als bei einer nur geringen Leistungsabnahme eines Kunden.




Der wahrgenommene Nutzen eines Produkts, der sich in der maximalen Zahlungsbereitschaft der Nachfrager konkretisiert, deren Kaufkraft oder die Wettbewerbsverhältnisse auf einem Markt können sich in vielfacher Weise unterscheiden: Hieraus resultieren in der   Preispolitik Ansatzpunkte für eine Preisdifferenzierung: Unter bestimmten Konstellationen setzt der Anbieter dann unterschiedliche Preise für die (annähernd) gleiche Produktleistung an. Siehe auch   Predatory pricing und Preispolitik (mit Literaturangaben).

Literatur: Pechtl, H. (2005): Preispolitik, Stuttgart. Skiera, B. (1999): Mengenbezogene Preisdiffe­renzierung bei Dienstleistungen, Wiesbaden.

Begriff Preisdifferenzierung ist die im Rahmen der Preispolitik betriebene völlige oder teil­weise Aufhebung von Einheitlichkeit, die den Preisen gegenüber unterschiedlichen Kosten- und Angebotsbedingungen und (oder) Nachfrage- und Absatzbedingungen anhaften kann. Diese allgemeine Definition bezieht sehr verschiedene Spezialfälle mit ein: Preisdifferenzierung i.e.S. liegt vor, wenn für völlig gleiche Güter, welche die gleichen Kosten verursachen, verschiedene Preise gefordert werden, entsprechend den unterschiedlichen Absatzbedingungen, die die segmentierten Nachfrager mit sich brin­gen. Bei der Preisdifferenzierung i. w. S. sind folgende Fälle zu unterscheiden: Gleiche Güter können durch die verschie­densten Begleitumstände, z.B. unter­schiedliche Transportwege oder unter­schiedliche Mengenabnahme je Auftrag, unterschiedliche Kosten verursachen. Preisstellungen bei qualitativ gleichen Gü­tern, die solchen Kostenunterschieden entsprechen (“unechte“ Preisdifferenzie­rung), können der Preisdifferenzierung w.S. zugeordnet werden, da sie ein we­sentliches Merkmal des allgemeinen Preis- differenzierungsbegriffs aufweisen, in­dem die sonst mögliche Einheitlichkeit gegenüber den unterschiedlichen Kosten­bedingungen aufgehoben ist. Insbesondere bei Ablehnung der vorste­henden Begriffassung wird folgender Sonderfall zur Preisdifferenzierung i. w. S. gerechnet: Gleiche Güter können durch die verschiedenen Begleitumstände unter­schiedliche Kosten verursachen und den­noch gleiche Preishöhen erhalten. Trotz gleicher Preishöhen wird in diesem Fall von Preisdifferenzierung gesprochen, weil die Preise dann in bezug auf ihr Preis- Kosten-Verhältnis differenziert sind, das bei einer kostenverursachungsgemäßen Preiskalkulation und unterschiedlich ho­hen Preisen gleich und einheitlich wäre. Werden die Preise für gleiche Güter, die durch die Begleitumstände unterschiedli­che Kosten verursachen, nicht nur unter Berücksichtigung der Kosten, sondern auch unter Beachtung von unterschiedli­chen Nachfragebedingungen voneinander abweichend fixiert, so kann erst recht von einer Preisdifferenzierung i. w. S. gespro­chen werden. Neben der Preisdifferenzierung bei glei­chen Gütern gibt es auch solche bei ähnli­chen oder verschiedenen Gütern. Die auf­zuhebende Einheitlichkeit der Preise ähnlicher oder verschiedener Güter kann darin bestehen, dass die Preise jeweils in gleicher Relation zu den Kosten stehen oder die Preise die Nachfrageverhältnisse der Güter auf gleiche Weise berücksichti­gen. Auch bei Aufhebung solcher Einheit­lichkeit der Preise kann im weiteren Sinne des Begriffs von Preisdifferenzierung ge­sprochen werden. Sie ergibt sich z.B., wenn die Preise für ähnliche oder ver­schiedene Güter überproportional zur Höhe der Kosten dieser Güter und (oder) überproportional zu den Qualitätsan­sprüchen der Nachfrager gesteigert wer­den. Preisdifferenzierung i. w.S. kann mit Produktdifferenzierung einhergehen. Auch durch völlig gleiche Preishöhen für die ähnlichen oder verschiedenen Güter könnte die sonst mögliche Einheitlichkeit der Preise in ihrer Relation zu den Kosten oder gegenüber den Nachfrageverhältnis- sen aufgehoben werden. Ziele Folgende spezifischen Ziele können im Zu­sammenhang mit der Preisdifferenzierung verfolgt werden: eingehendere Ausschöpfung der hetero­genen Marktverhältnisse, effizientere Marktbearbeitung (z.B. durch segment­spezifische Preisanpassung und Rabatte, Preislagenpohtik, Preishmenpoh- tik); Kundengewinnung, Kundenbindung (z.B. durch Aktionsrabatt, Sonderange­botsrabatt, Bonus, Gesamtumsatzrabatt, Treuerabatt); Marktabsahnung, Skimming-Strategie, Abschöpfung der Konsumentenrente Konkurrenzabwehr (z.B. durch Rabatte zur Anpassung oder Unterbietung); Produkteinführung (z.B. durch Einfüh­rungsrabatt); Lagerräumung, Auslauf, Ausverkauf (durch zeitliche Preisdifferenzierung, Schlußverkaufspreise, Sonderrabatte); Steigerung von Gesamtumsatz, Beschäfti­gung, Kapazitätsauslastung (durch di­verse Rabatte); Nivellierung von Umsatz, Beschäftigung, Kapazitätsauslastung (z.B. durch Saison­rabatt, Frühbezugsprämie); Rationalisierung der Produktion (durch preisliche Begünstigung der Stand­ardausführungen, Benachteiligung von Sonderausführungen); Auftragsgrößensteigerung, Losgrößen­steigerung (durch Mengenrabatt, Minder- mengenzuschlag, Auftragsrabatt, Sam­melrabatt); Erhöhung der Kosten- und Leistungsge­rechtigkeit der Preise in bezug auf die Ko­sten und Leistungen der Abnehmer (z.B. durch Funktionsrabatt, Großhandelsra­batt, Einzelhandelsrabatt, Handwerksra­batt); Erhöhung der Kosten- und Leistungsge­rechtigkeit der Preise hinsichtlich der Auf­teilung der Kosten und Leistungen zwi­schen Anbieter und Abnehmer (z.B. durch Skonto, Mitnahmerabatt, Abholra- batt, Montagerabatt, Lieferungs- und Zahlungskonditionen). Datenkranz Das Entscheidungsfeld der Preisdifferenzie­rung wird durch die Unternehmensbedin­gungen, insb. die Kosten der Unternehmung, die Marktbedingungen mit den Nachfrage- und Konkurrenzgegebenheiten und die Rechtsordnung gekennzeichnet. Davon sei­en nur die folgenden Sachverhalte hervorge­hoben: Außer den üblichen Produktions­und Absatzkosten können Kosten zu beach­ten sein, die durch die Preisdifferenzierung selbst hervorgerufen werden (zusätzliche Kosten für Marktinformation und Markt­spaltung, für Preisauszeichnung und Preisli­sten, für Rechnungswesen und Verwaltung, für Käuferabfertigung, für Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung). Diese Ko­sten wachsen mit der Zahl der Preis- und Ra­battstufen. Für eine Preisdifferenzierung i. e. S. müssen im Markt mehrere Teilmärkte (Marktseg­mente) vorhanden oder zu bilden sein, zwi­schen denen die Reaktionen der Nachfrager voneinander abweichen. Die Teilmärkte müssen voneinander so isoliert oder isolier­bar sein, dass eine Arbitrage ausgeschlossen ist. Konsumenten werden z. B. mit Hilfe von Studenten-, Rentner-, Mitglieder-, Beleg­schaftsausweisen oder Berechtigungsschei­nen, gewerbliche Abnehmer aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit mit Hilfe ihrer An­schrift oder ihrer Firmenausweise den Teil­märkten so zugeordnet, dass eine Fluktuation zwischen den Teilmärkten nicht möglich ist. Bei Preisdifferenzierung nach Maßgabe der Abnahmemengen und -Zeitpunkte ist die Zuordnung selbsttätig. Regionale Teilmärk­te werden ggf. durch Export- und Importre­striktionen, durch Zollvorschriften, durch vertraglichen Ausschluß des Weiterverkaufs oder auch nur durch die Transportkosten des Gutes voneinander isoliert. Preisdifferenzie­rung und unterschiedliche Käuferbehand­lung setzen nicht eine bestimmte Marktform voraus; sie kommen im Monopol, Oligopol und Polypol vor. Allerdings ist der Spiel­raum für Preispolitik und Preisdifferenzie­rung von den Marktformen mit abhängig. Die rechtliche Zulässigkeit der Preisdifferen­zierung wird von den Marktformen ebenfalls faktisch mitbestimmt. Durch § 26 Abs. 2 des GWB ist es marktbeherrschenden Unter­nehmen und preisbindenden Unternehmen untersagt, andere Unternehmen „in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unter­nehmen üblicherweise zugänglich ist“, un­mittelbar oder mittelbar unbillig zu be­hindern oder „gegenüber gleichartigen Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unter­schiedlich“ zu behandeln. Die Kartellbehör­de hat nach § 22 Abs. 4 und 5 GWB die Befugnis, ein mißbräuchliches Verhalten marktbeherrschender Unternehmen zu untersagen, bei dem ungünstigere Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen ohne sachliche Berechtigung gefordert werden (Diskriminierung). Handlungsalternativen Bei der Preisdifferenzierung stellt die Höhe der Preise das Hauptproblem dar. Der An­bieter ist damit zugleich aber vor die Wahl zwischen verschiedenen Arten der Preisdif­ferenzierung, zwischen unterschiedlichen Kriterien der Marktaufspaltung und zwi­schen einigen Techniken der Preisdifferen­zierung gestellt. Arten der Preisdifferenzierung Es kann zwischen vertikaler und horizonta­ler Preisdifferenzierung unterschieden wer­den: Bei ersterer findet der Anbieter mehrere sich unterscheidende Teilmärkte bereits vor. Auf jedem dieser Teilmärkte gibt es Käufer aller oder einiger Preisschichten, so dass die Nachfrage auf jedem Teilmarkt i. d. R. in ei­ner von links oben nach rechts unten verlau­fenden Preis-Absatzfunktion zum Aus­druckkommt. Bei horizontaler Preisdifferenzierung zerlegt der Anbieter selbst den Gesamtmarkt in Käuferschichten mit unterschiedlicher Zah­lungswilligkeit. Eine die Gesamtnachfrage widerspiegelnde Preis-Absatzfunktion wird dementsprechend in mehrere Teile zerlegt. Jeder Käufer zahlt den Preis in Höhe der un­teren Grenze der Schicht, welcher er mit sei­ner Zahlungswilligkeit zugehört. Kriterien der Marktaufspaltung und Preisdifferenzierung Für die Marktaufspaltung und Preisdifferen­zierung können unterschiedliche (Segmen- tierungs-)Kriterien herangezogen werden, die zu verschiedenen „Formen der Preisdif­ferenzierung“ führen: Personelle - käufergruppenhezogene - Preisdifferenzierung Konsumentengruppen werden z. B. nach so- ziodemographischen, sozialen oder Kauf- verhakensmerkmalen, gewerbliche Käufer­gruppen nach Branchen, Betriebsformen, Betriebsgrößenklassen usw. unterschieden und preispolitisch unterschiedlich behan­delt. Die Preisdifferenzierung nach dem Ver­wendungszweck des Produkts, bei der z.B. Stromtarife für gewerbliche und private Ab­nehmer oder die Preise von Eisenwaren für Handwerkerund Konsumenten abweichend gestaltet werden, kann als Sonderfall der per­sonellen Preisdifferenzierung erachtet wer­den. Räumliche - regionale - Preisdifferenzie­rung Der Markt wird nach Standorten der Nach­frage (evtl. auch des Angebots) unterschie­den und preislich divergierend behandelt. Zeitliche Preisdifferenzierung Der Markt wird im Zeitablauf preislich un­terschiedlich behandelt (Preisvariation). Quantitative Preisdifferenzierung Der Preis wird differenziert nach der Abnah­memenge eines Gutes pro Auftrag, nach dem Gesamtumfang des Auftrags, nach der Ab­nahmemenge pro Periode, nach der Gesamt­abnahme pro Periode und entsprechenden Maßgrößen. Qualitative Preisdifferenzierung Hinsichtlich der Arten und qualitativen Zu­sammensetzung der Hauptleistungen und Nebenleistungen kann der Markt segmen­tiert und preislich unterschiedlich behandelt werden. Die Marktaufspaltungen nach den vorste­henden Kriterien können untereinander und mit der vertikalen und horizontalen Art der Preisdifferenzierung auf unterschiedliche Weise kombiniert werden, was unten noch deutlich wird. Techniken der Preisdifferenzierung Es ist v. a. zwischen direkter und indirekter Preisdifferenzierung zu unterscheiden. Bei der direkten Preisdifferenzierung kommt die Differenzierung unmittelbar in den festge­legten Preishöhen zum Ausdruck, und es gibt keinen Unterschied zwischen Brutto- und Nettopreisen. Ohne weiteres möglich ist eine derartige Preisdifferenzierung bei ver­schiedenen Gütern. Schwierig ist sie jedoch, wenn die Preise für gleiche Güter, z. B. nach unterschiedlichen Abnahmemengen, diffe­renziert werden sollen. Hier empfiehlt sich vielmehr die indirekte Preisdifferenzierung, die es erlaubt, den zu differenzierenden Preis als Bruttopreis (Nettopreis) beizubehalten und die Differenzierung durch unterschied­liehe Abschläge (Aufschläge) vorzunehmen (Konditionenpolitik). Da die Abnehmer für die verschiedenen Techniken durchaus unterschiedliche Präfe­renzen haben, handelt es sich dabei nicht nur um formale Probleme. Die Alternativen der Technik sind mit zu bedenken, da die Nach­frager je nachdem auf die gesetzten Preiseunterschiedlich reagieren. Optimale vertikale Preisdifferenzierung Optimale personelle Preisaifferenziemng Gliedert sich der Gesamtmarkt eines Anbie­ters für ein und dasselbe Produkt in zwei per­sonell unterschiedliche Teilmärkte (i = 1, 2), auf denen z.B. Gastwirte und Lebensmittel­einzelhändler als Käufer auftreten, dann wird das Gewinnmaximum erreicht, wenn auf bei­den Teilmärkten jeweils der Grenzerlös gleich den Grenzkosten wird. Werden der Preis mit p;(xi), die Absatzmenge mit xi und die Grenzkosten mit K’(xi + X2) bezeichnet, so gelten für die gewinnmaximalen Mengen, aufgrund deren sich auch die optimalen Prei­se angeben lassen, folgende notwendige Be­dingungen: Da die Grenzkosten für dasselbe Produkt auf beiden Teilmärkten übereinstimmen, müs­sen auch die Grenzerlöse übereinstimmen: Nach der Amoroso-Robinson-Relation können unter Verwendung der Preiselastizität der Nachfrage für negativ geneigte Nachfragetunktionen - die Grenzerlöse in dieser Beziehung auch wie folgt angegeben werden: Demnach sind die Preise auf den beiden Teil­märkten nur dann in abweichender Höhe zu setzen, wenn die Elastizitäten der Nachfrage zwischen den beiden Teilmärkten divergie­ren. Ferner ergibt sich daraus der praktisch nützliche Hinweis, dass die Nachfrager mit einer absolut größeren Elastizität im Interes­se der Gewinnmaximierung des Anbieters ei­nen vergleichsweise niedrigeren Preis erhal­ten. Optimale räumliche Preisdifferenzierung Gegenüber unterschiedlichen Regional­märkten sind mehrere preispolitische Ver­haltensweisen möglich {Jacob, 1971, S. 84 ff.): Auf jedem Regionalmarkt kann der Ge­winn maximiert werden durch Setzung des Preises, bei dem der Grenzerlös gleich den Grenzkosten wird. Angenommen, es seien n Gebietsmärkte (i = 1,.. .,n) zu be­liefern. Es gebe auf jedem Gebietsmarkt eine Preis-Absatzfunktion p; = pi(xi), auf welcher der Preis bestimmt werde. Der zugehörige Grenzerlös wird mit E’i(xi) be­zeichnet. Neben den Produktionsgrenz- kosten K’(xi + . . . + xn) mögen für den Transport des Gutes zu einem Gebiets­markt jeweils Transportgrenzkosten T’;(xi) entstehen. Innerhalb eines Gebiets­markts i seien zwischen den Standorten der N achf rager keine T ransportkostenunterschiede mehr zu berücksichtigen. Dann muss im Gewinnmaximum gelten: Es ist möglich, dass in einem entfernteren Markt der optimale Preis niedriger steht, wenn dort der Einfluß einer absolut größeren Preiselastizität der Nachfrage den Einfluß der höheren Transportgrenzkosten über­kompensiert. Bei der Gewinnmaximierungs­bedingung wird vorausgesetzt, dass die Teil­märkte isoliert sind und für die Nachfrager keine gewinnbringende Arbitrage zwischen den Märkten möglich ist. Anderenfalls müs­sen die Preisdifferenzen reduziert werden. Der Anbieter kann einen einheitlichen Preis ab Werk festlegen und diesem die Transportstückkosten aufschlagen, die zum jeweiligen Abnehmer (oder - verein­fachend - im Durchschnitt zur Zone, in welcher der Abnehmer seinen Standort hat) anfallen. Die Abnehmer berücksichti­gen bei ihrer Nachfrage, dass der einheitli­che Netto-Preis ab Werk p zzgl. der Transportstückkosten ti den zu zahlenden Brutto-Preis pi ergibt. Bei der Lösung sei­nes Hauptproblems, bei der Ermittlung des optimalen einheitlichen Preises ab Werk, muss der Anbieter die für alle Ab­nehmer (Zonen) aggregierte Netto-Preis- Absatzfunktion zugrunde legen. Er reali­siert auf ihr den Preis ab Werk p (xi + ... + xn), für den der aggregierte Net- to-Grenzerlös E’(xi + . . . + x„) gleich ist den Produktionsgrenzkosten K’(xi + ... +xn) und schlägt die Transportstückosten ti jeweils dem Preis ab Werk zu. Dieses Preisstellungsprinzip berücksichtigt in den Brutto-Preisen letztlich die unter­schiedlichen Transportkosten, aber nicht die im Absatzraum abweichenden Nachfragere­aktionen. Dies kann in Anbetracht von sonst auftretenden Arbitragen zweckmäßig sein und auch unter Berücksichtigung von Kon­kurrenzpreisen. Zudem ist möglicherweise eine aggregierte Nachfragefunktion einfa­cher und besser zu schätzen als eine Reihe von Nachfragefunktionen, die für räumlich verteilte Abnehmer (Zonen) zu spezifizieren sind, so dass sich Ersparnisse bei den Infor­mations- und Marktforschungskosten erge­ben. Das vorstehende Preisstellungsprinzip kann u. a. in der Weise abgewandelt wer­den, dass für die Berechnung der Trans­portkosten nicht der Werks-Standort des Anbieters zugrunde gelegt wird, sondern ein Frachtbasispunkt. Der Anbieter kann ferner einen einheitli­chen Preis für alle Abnehmer im Absatz­raum festlegen, der das Entgelt für den Transport zum Abnehmer einschließt; durch eine Selektionsentscheidung, z.B. nicht über eine Entfernung von 600 km hinaus zu liefern, wird der Absatzraum insgesamt dabei jedoch begrenzt. Dieses Preisstellungsprinzip hat den Vorteil, dass der Abnehmer das Produkt überall im Ab­satzgebiet zu gleichen Bedingungen erste­hen kann; dies kann für Markenartikel be­sonders wichtig sein. Optimale zeitliche Preisdifferenzierung Ein Anbieter kann unterschiedlichen Nach­fragesituationen in verschiedenen Zeitab­schnitten gegenüberstehen, z. B. ein Heizöl­anbieter im Sommer und Winter, ein Verkehrsbetrieb während der verkehrsrei­chen und -armen Stunden des Tages. Gibt es für die verschiedenen Zeitabschnitte unter­schiedliche Nachfragefunktionen, so kann auf deren Grundlage und auf Basis der Ko­stenfunktion eine optimale Preisdifferenzie­rung auf analoge Weise gefunden werden, wie sie oben zur personellen Preisdifferen­zierung vorgestellt wurde. Durch Preisdiffe­renzierung kann Nachfrage in den verschie­denen Zeitabschnitten gedämpft bzw. zusätzlich aktiviert werden, aber auch zwi­schen den Zeitabschnitten verschoben wer­den. Letzteres ist durch (Vor-)Saisonrabatte oft beabsichtigt und verlangt Optimalitäts- kalküle, die über die obigen hinausgehen. Sonderpreisaktionen werfen verwandte Probleme auf (Dilier, 1991, S. 233 ff.). Optimale quantitative Preisdifferenzie­rung Die Festlegung der optimalen Preisdifferen­zierung nach der Abnahmemenge eines Auf­trags (des optimalen Mengenrabatts i.e.S.) verlangt v.a. Kenntnis darüber, wie ein in sich heterogenes Kollektiv von Nachfragern eines Gutes auf die Parameter des Mengenra­battsystems reagiert, also auf die Flöhe des Brutto-(Grund- )Preises, auf die Zahl und die Höhen der Rabattabschläge und auf die Ausmaße der mengenmäßigen Geltungsbe­reiche der Rabattabschläge. Dabei interes­siert nicht nur die Reaktion der unterschied­lichen Nachfrager mit der Menge jeweils eines Auftrags, sondern auch die Reaktion mit der - nicht als feststehend zu betrachten­den - Gesamtmenge je Planperiode, die durch einzelne Aufträge gedeckt werden soll. Darüber hinaus ist die Kenntnis der Kosten des Anbieters notwendig, die von den ver­schiedenen Auftragsgrößen und den Ge­samtmengen je Planpenode abhängen. Eine Theorie zur Lösung der Probleme des opti­malen Mengenrabattsystems ist erst in An­sätzen vorhanden. Für Preisdifferenzierung nach dem Gesamtumfang eines Auftrags oder der Abnahme pro Periode gilt Entspre­chendes. Optimale qualitative Preisdifferenzie­rung Hinsichtlich der optimalen Preisdifferenzie­rung für ähnliche oder verschiedene Güter, für Haupt- und Nebenleistungen kann auf die ausgebaute Preistheorie der Mehrpro­duktunternehmung einschließlich der Mo­delle zur Produktdifferenzierung verwiesen werden. Dort wird u.a. dargelegt, dass ein einzelnes Gut im Interesse der Maximierung des Gesamtgewinns des Anbieters einen Preis erhalten kann, der noch unter den vari­ablen Stückkosten liegt. Der Preis eines ein­zelnen Produkts oder einer einzelnen Ne­benleistung steht um so niedriger, je mehr die Nachfrage nach gewinnbringenden anderen Produkten und Leistungen infolge der nach­fragemäßigen Verbundenheit dadurch ge­fördertwird (z. B. Theisen, 1975). Optimale horizontale Preisdifferenzie­rung Zunächst sei der Fall betrachtet, dass sich die horizontale Preisdifferenzierung auf folgende Weise mit einer personellen Preisdifferenzierung verbindet: Der An­bieter habe eine von links oben nach rechts unten verlaufende Gesamtnachfragekurve vor sich, die auf Nachfragern unterschied­licher Zahlungswilligkeit beruhe. Der An­bieter fordere Preise unterschiedlicher Höhe pi, p2,.. .,pn (pi > p2 > ... > pn). Der Anbieter wolle an Nachfrager höchster Schicht der Zahlungswilligkeit die Menge xi zum Preis pi verkaufen, an Nachfrager zweithöchster Schicht die Menge xi - xi zum Preis p2,. .., an Nachfrager n.-höch­ster Schicht die Menge xn - x„-i zum Preis pn. Seit Heinrich von Stackeiberg, 1939, ist bekannt, wie die Preise pi, p2,.. .,pn zu set­zen sind, damit der Gewinn maximiert wird. Bezeichnet man - abweichend von der Literaturvorlage - die Grenzerlöse der Schichten mit E’i(xi), E’2(x2),. . .jE’rx,,) und die Grenzkosten mit K’(xn), dann gilt im Gewinnmaximum: Bei linearer Preisabsatzkurve und konstan­ten Grenzkosten impliziert dies, dass die n ge­winnmaximalen Preise den Ordinatenab- schnitt zwischen Prohibitivpreis und Grenzkostenhöhe in n + 1 gleichgroße Teile gliedern. Nicht gelöst ist damit die Frage, wieviele Preise optimalerweise zu setzen sind. Dafür müssen jene Kosten mitberücksichtigt wer­den, die durch die Preisdifferenzierung selbst hervorgerufen werden. Ist eine personelle Trennung der Käufer­schichten - mit Hilfe von Ausweisen o. ä. - nicht möglich, so läßt sich die Idee der hori­zontalen Preisdifferenzierung noch auf an­dere Weise verwirklichen. Die horizontale Preisdifferenzierung kann im Wege zeitlicher Preisdifferenzierung realisiert werden, indem das Gut zuerst an die Nachfrager in höchster Schicht ver­kauft wird, nach einer gewissen Zeit an die Nachfrager zweithöchster Schicht usf. Dies entspricht der Skimming-Strategie bei der Einführung neuer Produkte. Ferner ist es möglich, die horizontale Preisdifferenzierung mit Hilfe qualitativer Preisdifferenzierung zu verwirklichen, in­dem für die verschiedenen Nachfrager­schichten unterschiedliche Varianten des Gutes geschaffen werden. Da dies i.d.R. zu Kostenänderungen und auch zu Struk­turänderungen der Nachfrage führt, bedarf es dazu der Erweiterung des obigen Kalküls (H. und M. Jacob, 1962). P.Th. Literatur; Diller, H., Preispolitik, 2. Aufl., Stutt­gart u.a. 1991. Jacob, H., Preispolitik, 2. Aufl., Wiesbaden 1971 .Jacob, H.;Jacob, M., Preisdiffe­renzierung bei willkürlicher Teilung des Marktes und ihre Verwirklichung mit Hilfe der Produkt­differenzierung, in: Jahrbücher für National­ökonomie und Statistik, Bd. 174 (1962), S. 1 - 46. Theisen, P., Preispolitik der Mehrproduktunter­nehmung, in: WiSt,
4. Jg.(l 975), S. 273-281.

 

 


 

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