Monopolkommission
gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf Vorschlag der Bundesregierung berufene Kommission zur regelmäßigen Begutachtung der Unternehmenskonzentration. Weitere Aufgaben sind die Anwendung der Vorschriften über die Mißbrauchsaufsicht und Abgabe von Stellungnahmen bei Unternehmungszusammenschlüssen aus überwiegenden Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls (sog. Ministerkartelle). Die M. hat fünf Mitglieder.
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