Nettoposition
1. die in der Vermögensrechnung ermittelte Bestandsgröße (Position) aus dem Bestand an Forderungen abzüglich des Bestandes an Verbindlichkeiten . Sie nimmt Bezug auf die jeweilige Wirtschaftseinheit, also z.B. auf einen Haushalt , ein Unternehmen oder einen Staat. Eine positive Änderung der N. bedeutet einen Finanzierungsüberschuß, eine negative Änderung, ein Finanzierungsdefizit. Insgesamt stellt sich eine Nettoschuldner- oder Nettogläubigerposition ein (abgesehen vom seltenen Fall der gleichen Höhe von Forderungen und Verbindlichkeiten).
2. Siehe auch als Bezeichnung in der Zahlungsbilanz .
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