Nominalzins
Zunächst ist der N. i. Ggs. zum Realzins der Zins ohne Bezug zur güterwirtschaftlichen Seite, also ohne Preisbereinigung. Insbesondere ist aber der N. der Zinsertrag in Prozent des Nennwertes bei (festverzinslichen) Wertpapieren . Zusammen mit dem Kurs des Papieres bestimmt er den Effektivzins (effektiver Zins).
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