Nominalwertprinzip
siehe unter Nominalitätsgrundsatz siehe unter Nominalitätsprinzip währungsrechtlicher Grundsatz: "Mark gleich Mark". Verbindlichkeiten in heimischer Währung sind von Wertänderungen dieser Währung nicht berührt, von den anderen Währungen selbstverständlich auch nicht. Inflation nützt so gesehen dem Schuldner, sofern der Gläubiger diese nicht berücksichtigt. Allgemein ist das N. der Grundsatz, daß Zahlungsmittel und Wertmesser Güter eigener Art ohne realwirtschaftlichen Bezug sind (nominalistische Geldauffassung). Dieses Prinzip findet sich im Währungsrecht der Bundesrepublik mit nur wenigen Ausnahmen.
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