Organisationen ohne Erwerbszweck
genauer: private O., darunter fallen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Verbände, Vereine usw., die Dienstleistungen produzieren, jedoch nicht auf Gewinn ausgerichtet und keine öffentlichen Haushalte (Haushalt) sind. In der Aufteilung der Wirtschaftssubjekte in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Unternehmen, private Haushalte (Haushalt) und öffentliche Haushalte zählen die Organisationen ohne Erwerbszweck zu den privaten Haushalten.
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